Gönnebek / 16.06.2010. Zwei Jahre nach der Kommunalwahl und dem Beitritt Trappenkamps zum neuen Amt Bornhöved sollte über die künftige Leitung der Amtsverwaltung beraten werden. So lautete die Vereinbarung im neuen Amtsausschuss vor zwei Jahren. Mittwoch kamen die Amtsausschussmitglieder in Gönnebek zusammen, um über die Frage zu beraten, ob das Amt weiter ehrenamtlich oder in hauptberuflicher Besetzung geleitet werden soll. „Mir ist es wichtig, dass es einen hauptamtlichen Leiter gibt“, sprach sich Trappenkamps Bürgermeister Werner Schultz für eine hauptamtliche Besatzung aus. Trappenkamps Interessen als größte Gemeinde im Amt würden hierdurch besser vertreten, meinte Schultz. Diesen Handlungsbedarf sahen 12 Mitglieder des Amtsausschusses anders. Bislang seien die Gemeinden mit der ehrenamtlichen Leitung gut gefahren. Mit 12 Jastimmen, drei Neinstimmen und einer Enthaltung wurde eine Fortsetzung der ehrenamtlichen Leitung beschlossen. Ob dies dauerhaft Gültigkeit hat, blieb offen. Schließlich könne eine Gemeinde die Frage nach einer hauptamtlichen Leitung jederzeit wieder auf die Tagesordnung bringen, hieß es in der Runde. Zustimmung erhielt auch die im Finanzausschuss des Amtes befürwortete Anschaffung einer neuen Software für das Amt. Auch wenn Einarbeitung und Schulung neben der Einführung der so genannten Doppik (doppelte Buchführung) zusätzliche Zeit in Anspruch nehme, sei die neue Software, die ein neues Ratsinformations- und Dokumentenmanagement darstelle, ein wichtiger Schritt in die Zukunft, meinte Datenverarbeitungschef Dieter Kuhlmann aus der Verwaltung. „Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt“, hielt Kuhlmann den Zweiflern an der Notwendigkeit der Einführung zum jetzigen Zeitpunkt entgegen. „Was mich begeistert ist, das nicht nur für die Verwaltung, Gemeindevertreter oder Ausschussmitglieder, sondern auch für den Bürger ein Stück mehr transparente Verwaltung entsteht“, erklärte Kuhlmann. Auch Bürger sollen hier Zugriff auf öffentliche Inhalte erhalten. Zustimmung erhielt auch ein Antrag der Segeberger Suchthilfe auf einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, der rückwirkend für das Jahr 2009 bewilligt wurde. Wie der Leitende Verwaltungsbeamte Dirk Peter Bünn mitteilte, gebe es Fortschritte in der Neugestaltung der schleswig-holsteinischen Amtsordnung. Die wurde im Februar vom Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Tendenz gehe zurzeit nicht zu einer hier geforderten Direktwahl der Vertreter der Amtsausschüsse durch die Bürger. Dafür solle die Liste der durch die Gemeinden auf die Ämter übertragbaren Aufgaben begrenzt werden. Zeit hierfür sei bis 2014. Bis zur Kommunalwahl 2013 dürfe allerdings mit greifbaren Ergebnissen gerechnet werden.