Wankendorf / 04.10.2010. Im November 2006 wurde in der Wankendorfer Gemeindevertretung der Beschluss gefasst, für einen Zeitraum von zehn Jahren 25 Prozent der so genannten Zentralitätsmittel für das neue Amt Bokhorst-Wankendorf zur Verfügung zu stellen. 245.000 Euro erhält die Gemeinde dieses Jahr als so genannter ländlicher Zentralort für die Wahrnehmung hieraus entstehender Aufgaben. Rund 61.000 Euro fließen hieraus an das Amt. „Zuviel“, sagt die SPD Fraktion in Wankendorf. Der jetzt gestellte und am Montag beratene Antrag der SPD sah eine Kürzung auf zehn Prozent vor. Die übergemeindlichen Aufgaben, wie die Ganztagsschule, seien erheblich gestiegen. Dies mache eine Anpassung des freiwilligen Beitrags erforderlich, hieß es in der Antragsbegründung. „Wir sind eine Solidargemeinschaft. Das Thema muss sorgfältig abgewägt werden“, sagte Wankendorfs Bürgermeisterin Silke Roßmann im Vorfeld der Sitzung. Den Kompromiss zwischen der derzeitigen Regelung und dem Vorschlag der SPD lieferte die Wählergemeinschaft. Der Vorschlag, die Sonderzuwendung an das Amt mit 15 Prozent der zentralörtlichen Mittel fortzusetzen, wurde mit 13 Jastimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Über andere Anträge wurde nach Einigung auf den WG-Vorschlag nicht abgestimmt. Die im laufenden Haushaltsjahr aufgelaufenen Mehrausgaben von rund 66.000 Euro und der positiv verlaufene Jahresabschluss 2009 für die Wasserversorgung der Gemeinde wurden nach Empfehlung aus dem Hauptausschuss der Gemeinde genehmigt.
Amtsvorsteher Claus Hopp machte am Dienstag keinen Hehl aus seiner Enttäuschung über den Beschluss der Wankendorfer Gemeindevertretung über die Kürzung. Die Vereinbarung sei seinerzeit für einen Zeitraum von zehn Jahren getroffen worden. Das Wankendorf die Vereinbarung jetzt einseitig kippen will, ohne das Thema vorher mit den Mitgliedern des Amtsausschusses und damit mit den sieben anderen Gemeinden, die von dem Beschluss betroffen sind, sei bedauerlich. „Getroffene Vereinbarungen sollten auch einen Vertrauensschutz genießen“, sagte Hopp. Dies müsse auch für eine freiwillig geschlossene Vereinbarung gelten.