Bönebütteler wollen sich die Planungshoheit für Windkraft in der Gemeinde erhalten.

Bönebütteler wollen sich die Planungshoheit für Windkraft in der Gemeinde erhalten.

Bönebüttel / 06.10.2014. Wenn die Gemeinde Bönebüttel die Planungshoheit für die in der Gemeinde ausgewiesene Eignungsfläche für Windenergie behalten will, muss die Planung fortgesetzt werden. Montag stellte Norbert Jeß aus dem Bornhöveder Planungsbüro Czierlinski den Bebauungsplan für das Gebiet noch einmal in der Gemeinde vor. Danach sollen westlich vom Waldstück „Hölle“ auf einer 33 Hektar großen Fläche sechs Windkraftanlagen gebaut werden. Nach der Planung sollen die Anlagen eine Höhe von 100 Meter nicht überschreiten. Das ergibt sich aus der dort festgelegten maximalen Bauhöhe von 129 Meter über Normalhöhennull (NHN), sprich dem Meeresspiegelniveau. Bei einer Höhenlage von rund 30 Meter über NHN blieben knapp 100 Meter Bauhöhe für die Anlagen. Außerdem sieht die Bönebütteler Planung einen Wohngebäudeabstand von 900 Meter vor. Vermeidbar war die Planung nicht, erklärte Bönebüttels Bürgermeister Udo Runow. Seit 2008 beschäftigt sich die Gemeinde mit dem Thema. Ohne die Planung durch die Gemeinde hätte diese die Planungshoheit verloren und keinen Einfluss auf das Vorhaben mehr gehabt. „Unsere große Sorge war besonders das Repowern. Dabei hätten irgendwann deutlich größer Anlagen entstehen können. Allerdings waren trotz Zustimmung der Bönebütteler Gemeindevertretung zur aktuellen Änderung des Flächennutzungsplans nicht alle Bürger und Gemeindevertreter mit der vorgestellten Planung einverstanden.

Umweltgutachen fragwürdig?

Wie Gemeindevertreterin Birgit Wriedt (UWG) bemängelte, sei ein vom Planer Prokon in Auftrag gegebenes Umweltgutachten lückenhaft, unvollständig und in Teilen nicht nachvollziehbar. So seien allein die Weißstorchbeobachtungen sachlich falsch. Ähnlich sahen das einige Bönebütteler Bürger. Außerdem, so eine Anregung des Bönebütteler Jägers Klaus Banck, sollte darüber nachgedacht werden, ob für das Bauvorhaben erforderliche Ausgleichsflächen nicht anstelle von Flächen in einem anonymen Ökokonto als Naturschutzflächen in der Gemeinde entstehen könnten. Außerdem ist die für den Bau und den Betrieb der geplanten Anlagen erforderliche Zuwegung noch nicht endgültig geklärt, meinte Planer Norbert Jeß. Auch eine komplette Streichung des Projekts sei noch möglich. So gebe es noch keine verbindliche Aussage aus dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume zu den Mindestabständen des Waldstücks „Hölle“. Zwar gebe es einen Mindestabstand von 200 Meter. Der könne aber auch allein durch das Vorkommen der im Umfeld jagenden Fledermausarten auf 500 Meter ausgeweitet werden. Dann wäre der Standort gestorben, da die Abstände der Anlagen nicht mehr ausreichen. Eine verbindliche Aussage gebe es hierzu allerdings erst mit der öffentlichen Auslegung und Anhörung.

Wie Udo Runow außerdem auf Anfrage erstaunter Bürger mitteilte, die sich über die aktuelle Bebauung im Bereich des ehemaligen Gasthofes Husberger Hof gewundert hatten, hat die Gemeinde dort ihren Planungseinfluss aufgeben müssen. Die seinerzeit auferlegte Veränderungssperre sei rechtlich nicht haltbar gewesen. Die Kommunalaufsicht hat dort für die jetzt erfolgte Bebauung grünes Licht gegeben, erklärte Runow. Dadurch sind höhere und größere Gebäude entstanden, als es ursprünglich von der Gemeinde gewünscht war.