Zunächst einmal dürfen die Kinder im Bokhorster Waldkindergarten weiter durch den Wald sausen. Eine Entscheidung über die Genehmigung zur Aufstellung oder des Standortes des Bauwagens als Schutzraum steht noch aus.

Zunächst einmal dürfen die Kinder im Bokhorster Waldkindergarten weiter durch den Wald sausen. Eine Entscheidung über die Genehmigung zur Aufstellung oder des Standortes des Bauwagens als Schutzraum steht noch aus.

Schillsdorf / Kreis Plön / 21.05.2015. Nach den aktuellen Bauvorschriften und Vorgaben aus dem Landeswaldgesetz müssten die Kinder aus der Bokhorster Waldkindergartengruppe eigentlich auf ihren Bauwagen als Schutzraum verzichten. Zumindest dürfte der Bauwagen nicht direkt am Lagerplatz im Wald stehen. Dazu heißt es im Landeswaldgesetz, das auch für Wälder in privater Hand wie im Bokhorster Fall gilt: Zur Verhütung von Waldbränden, zur Sicherung der Waldbewirtschaftung und der Walderhaltung, wegen der besonderen Bedeutung von Waldrändern für den Naturschutz sowie zur Sicherung von baulichen Anlagen vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand ist es verboten, Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches in einem Abstand von weniger als 30 m vom Wald (Waldabstand) durchzuführen.

In einer Stellungnahme des Kreises heißt es: Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön hatte die Frage zu klären, ob die Aufstellung eines Bauwagens als Aufenthaltswagen für die Waldkindergartengruppe baurechtlich zulässig ist. Der Aufenthaltswagen soll einen Schutzraum für die Kinder bieten, der wiederum eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis des Kindergartens ist. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen seien keine abschließende Entscheidung des Kreises.

Mittwoch fand in Bokhorst eine Ortsbegehung mit Vertretern aus dem Bauamt, der Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön sowie den Betroffenen statt. Schillsdorfs Bürgermeister Heinrich Danker zeigte sich nach dem Gespräch zunächst erleichtert. Grundsätzlich, so Danker, spreche nichts gegen den Betrieb des Waldkindergartens. Nur die baurechtliche Frage für die Aufstellung des Schutzwagens oder eines alternativen Standortes müsse letztlich noch gelöst werden. Zunächst könnte ein Antrag auf Fristverlängerung der Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten helfen, Ruhe in die Situation zu bringen, so die Empfehlung aus Plön. Wie Pastorin Ulrike Witte für die Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens meinte, eine durchaus annehmbare Empfehlung. Damit hätten die Betroffenen Zeit eine Lösung zu finden. Letztlich müsse für die Frage nach der Gestaltung und Genehmigung der Schutzräume für Kinder in Waldkindergärten eine Lösung auf Landesebene gefunden werden.

>>Nach wie vor halten der Kreis Plön und Forstbehörde einen Standort des Bauwagens am Waldrand für eine naheliegende Lösung. Denn damit wird zum Einen den rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen und zum Anderen besteht eine ausreichende Nähe zum Wald, um die Aktivitäten der Kinder, die auch bisher weder eingeschränkt noch verboten waren, aufrecht erhalten zu können. Fest steht, dass der Bauwagen bis zur Klärung an seinem jetzigen Standort verbleiben kann. << Das teilte der Plöner Pressesprecher Björn Demmin mit.

„Ich freue mich jedenfalls für die Kinder, wenn diese letztlich im Wald bleiben dürften und nicht auf die Wiese umziehen müssen“, meinte Waldbesitzer Harry von Bülow.

„Wir werden auf jeden Fall eine tragbare Lösung für den Waldkindergarten finden“, ist sich auch Schillsdorfs Bürgermeister Heinrich Danker für die Runde der beteiligten Bürgermeister und Gemeinden sicher. Zurzeit sind am Bokhorster Kindergarten und damit auch an der Waldkindergartengruppe die Gemeinden Rendswühren, Schillsdorf, Großharrie und Tasdorf beteiligt. Träger ist die Kirchengemeinde Bokhorst. Sie zukünftige Gestaltung des Waldkindergartens soll jetzt im Kindergartenbeirat weiter besprochen werden.