Kiel, 13/11/2012. Derzeit kommen zahlreiche Verbraucher in die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, die auf eine neue Art der Abofalle hereingefal-len sind. Mit einem Musterbrief hilft die Verbraucherzentrale aus dieser misslichen Lage.
Sie gehörte eigentlich schon der Geschichte an, die Internet-Abofalle. Mitte des Jahres hatte der Gesetzgeber die so genannte Button-Lösung eingeführt, wonach bei Vertragsabschlüssen im Internet ein deutlicher Preishinweis erfolgen muss. Abofallenbetreiber, die Verbraucher unter der Verschleierung von Kosten in eine Vertragsfalle gelockt hatten, waren plötzlich aus dem Geschäft. Folgerichtig hatten schon wenige Tage nach Einführung der Button-Lösung die meisten Betreiber ihre Abzockerseiten aus dem Netz genommen.
Nun gibt es eine traurige Renaissance! Hierbei geht es um Seiten im Internet, die vermeintliche Schnäppchen anbieten wie z.B. ein iPad für € 199,- anstatt für € 479,-. Das Perfide ist, dass diese Seiten eigentlich nur an gewerbliche Kunden gerichtet sind. Genau dies merken die Verbraucher jedoch oftmals nicht, da viele den Unterschied zwischen gewerblich und privat gar nicht kennen. Zudem sehen die Seiten auch nicht danach aus, als würden sie sich nur an gewerbliche Kunden richten. Meldet sich der Verbraucher an, schnappt die Falle zu. Dabei wird in alter Manier der Preishinweis (€ 238,80 zzgl. Mehrwertsteuer pro Jahr, Mindestlaufzeit 2 Jahre) geschickt am Rand versteckt, so dass der Verbraucher diesen nicht wahrnimmt.
Mit der Masche „nur für Gewerbliche“ wollen die Betreiber zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:
1. Sie schneiden damit dem Verbraucher das Widerrufsrecht ab.
2. Sie drohen mit einer Strafanzeige, falls man sich hier „widerrechtlich“ als Verbraucher auf einer Seite für gewerbliche Kunden angemeldet hat.
„Hier soll der Verbraucher wieder einmal massiv eingeschüchtert werden“, so Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Denn ob ein juristisch belastbarer Vertrag zustande gekommen ist, ist äußerst fraglich!“ Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Verbraucher hier kein Widerrufsrecht zusteht, kann er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Eine Strafanzeige des Anbieters in diesem Zusammenhang entbehrt jeder Grundlage.
Betroffene Verbraucher sollten daher die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen aufsuchen, um mit einem Musterschreiben gegen die unberechtigten Forderungen vorzugehen.
Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein e.V.
Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel